Schulwechsel


Schulwechsel und Schulplatzvergabe

Schulwechsel innerhalb Hamburgs

Die Sorgeberechtigten wenden sich mit ihrem Anliegen für einen Antrag auf Schul- oder Schulformwechsel immer an die Schule, die das Kind derzeit besucht. Für die Beratung ist ausschließlich diese Schule zuständig.

Anträge, die auf einen Wechsel zum neuen Schuljahr abzielen und keinem zentralen Verteilungsverfahren unterliegen, sind bis zum 31. Mai des Jahres zu stellen. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Kann für das Kind ein bestehender oder zukünftiger Wohnsitz in Hamburg nachgewiesen werden, können die Antragsteller direkt die in Betracht kommenden Schulen kontaktieren. Die Schulen entscheiden eigenständig im Rahmen freier Schulplätze über die Aufnahme. Sind keine Kapazitäten mehr vorhanden, beteiligt die Schule die zuständige Schulaufsichtsverwaltung.

Alternativ kann bei einem Zuzug aus einem anderen Land oder Bundesland das Funktionspostfach schulwechsel(at)bsb.hamburg(dot)de mit dem ausgefüllten Formblatt Schulplatzsuche in Hamburg, dem letzten Zeugnis und einem Wohnsitznachweis für Hamburg kontaktiert werden.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, schriftliche Nachfragen an folgendes Funktionspostfach zu senden: schulwechsel(at)bsb.hamburg(dot)de

Ab Klassenstufe 3 gilt: Sollten die Kinder nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist zunächst der Besuch einer Internationalen Vorbereitungsklasse oder Basisklasse vorgesehen. Zuständig hierfür ist das  Schulinformationszentrum (SIZ).